Schutzkonzept IrgendWieAnders

Warum ein Schutzkonzept?

Wir widmen unsere Arbeit den Kleinsten in unserer Gesellschaft, denjenigen den besonderer Schutz gebührt. Gemäß § 1631 Abs. 2 BGB haben Kinder ausdrücklich ein „Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“. Gesetzlich ist der Kinderschutzauftrag für Kindertageseinrichtungen in den

  • § 1 Abs. 3 und 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG/SGB VIII) festgeschrieben. Von Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn das geistige, seelische oder körperliche Wohl des Kindes gefährdet ist und die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.

Als Träger wissen wir um unsere Verantwortung.

 

Kinderschutz - Für uns eine klare Haltung

 

“Bedingungslose positive Zuwendung:
Die seelische Hilfe gelingt dann am ehesten, wenn der Helfer diese Haltung bringt.“

Carl R. Rogers

 

Unsere Haltung ist geprägt von einem humanistischen Menschenbild, welches für uns Respekt, Anerkennung und Empathie voraussetzt.

Bei der Entwicklung des Konzepts wurde uns klar, wie leichtfertig und selbstverständlich uns diese Dinge erscheinen. Das die Würde des Menschen natürlich unantastbar sei und genau deswegen war die Haltungsfindung ein sehr wichtiger Prozess. Die Welt um uns herum zeigt sich zu oft von ihrer hässlichsten Seite, den alltäglichen Situationen, besonders in unserem Kiez vorurteilsfrei und objektiv  zu begegnen, bedeutet für uns eine starke Haltung. Der Schutz der Kleinsten in ihrem Umfeld ist uns ein besonderes sensibles Thema. Regelmäßige Teamsitzungen und Supervisionen sollen ein zuverlässiges Instrument sein, diesen Schutz zu gewährleisten und unsere Haltung und unser Handeln kompetent und ehrlich zu reflektieren.

 

Unsere Rolle als Pädagogen

Wenn wir von unserer Rolle als Pädagogen reden und diskutieren kommen wir nicht umhin, auch von Macht zu sprechen. Einen Pädagogen der seine Rolle nutzt um Macht gegenüber den Kindern als Instrument seiner Pädagogik einzusetzen, dulden wir nicht.

Machtmissbrauch wird und muss von uns im Team thematisiert werden.

Es ist unser Ziel ein Team an Pädagogen zu beschäftigen, dass ein fehlerfreundliches Klima lebt. Kritik soll als Chance erlebt werden.

Ebenso ist es uns wichtig in unserer täglichen Arbeit eine gesunde Balance zwischen Nähe und Distanz herzustellen. Es kann passieren, dass diese Balance aus dem Gleichgewicht fällt, was für uns wiederum Anlass sein muss, das Kindeswohl dahingehend zu prüfen und ggf. zu schützen.

Sollte so eine Situation eintreffen, ist es in der Verantwortung des Trägers dieses sofort zu thematisieren und zu reflektieren und entsprechende Wege aufzuweisen, um die Balance wieder herzustellen.

 

Indikatoren für die Kindeswohlgefährdung

Das Land Berlin hat eine Liste von Indikatoren für Kindeswohlgefährdung zusammengestellt, die darauf hinweisen kann, dass eine Gefährdung vorliegt. Diese enthält jedoch nicht alle Hinweise auf Gewalt. Wir haben einen Teil der „berlineinheitlichen Indikatoren“ des Kinderschutzbundes übernommen:

Erscheinungsformen Gefährdende Handlungen oder Unterlassungen
Vernachlässigung Unterlassung von:

‒ altersgemäßer und/oder ausreichender Ernährung

‒ ausreichender Flüssigkeitszufuhr

‒ Körperpflege

‒ medizinischer Versorgung/Behandlung

‒ ungestörtem Schlaf

‒ emotionaler Zuwendung

Physische Misshandlung,

Gewalt

Schlagen, schütteln, einsperren, würgen, fesseln, verbrennen, stoßen, treten, boxen, mit Gegenständen bewerfen, an den Haaren ziehen, mit Fäusten oder Gegenständen prügeln, mit dem Kopf gegen die Wand schlagen u.ä.
Seelische Misshandlung ‒ Androhung von Gewalt und Vernachlässigung (anschreien, beschimpfen, verspotten)

‒ Entwertung (z.B. Ausdruck von Hassgefühlen)

‒ Das Kind wird Zeuge der Ausübung von Gewalt, sexuellem Missbrauch, Vernachlässigung, seelische Misshandlung Anderer

‒ Aufforderung an das Kind, andere zu misshandeln

Häuslich Gewalt Miterleben von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Bezugspersonen (schlagen, treten, beschimpfen, drohen, beleidigen, demütigen, vergewaltigen u.ä.)

Im Zusammenhang mit dem Erscheinungsbild des Kindes gilt, dass die Gesamtsituation bewertet werden muss. Gegebenenfalls muss dies über einen längeren Zeitraum geschehen. Ein oder mehrere zutreffende Anhaltspunkte aus der Tabelle von Seite 2 bedeuten nicht zwangsläufig, dass das Kind von Gewalt betroffen ist. Ein Kind kann auch Gewalt erfahren, wenn keiner dieser Punkte zutrifft!

 

Erscheinungsbild des Kindes Anhaltspunkte
Körperlich Über-/Untergewicht, unangenehmer Geruch, unversorgte Wunden, chronische Müdigkeit, nicht witterungsgemäße Kleidung, Hämatome, Narben, Krankheitsanfälligkeit, Knochenbrüche, auffällige Rötungen oder Entzündungen im Anal- und Genitalbereich, körperliche Entwicklungsverzögerungen
Kognitiv Eingeschränkte Reaktion auf optische und akustische Reize, Wahrnehmungs- und Gedächtnisstörungen, Konzentrationsschwäche, Verzögerung der Sprach- und/oder Intelligenzentwicklung
Psychisch Apathisch, traurig, aggressiv, schreckhaft, unruhig, schüchtern, ängstlich, verschlossen, Angst vor Verlust, sich schuldig fühlen für das Verhalten von Bezugspersonen
Sozial Hält keine Grenzen/Regeln ein, distanzlos, Blickkontakt fehlt, beteiligt sich nicht am Spiel
Sonstige Auffälligkeiten Schlafstörungen, Essstörungen, Einnässen, Einkoten, Stottern, Selbstverletzungen, sexualisiertes Verhalten, Fernbleiben von der Tageseinrichtung, delinquentes Verhalten, Weigerung nach Hause zu gehen, Bericht über Gewalttätigkeiten in der Familie

 

Als Kindertagesstätte sind wir in den Schutzauftrag eingebunden und zu umfassender Aufmerksamkeit verpflichtet. Unsere Einrichtungskultur fördert die Wahrnehmung möglicher Anzeichen von Kindeswohlgefährdung sowie die Erörterung diesbezüglicher Themen.

Unsere Redekultur und Arbeitsatmosphäre stützt die Mitarbeiter, als auch Erziehungsberechtigten, Fragen zur Vergewisserung stellen zu dürfen. Das Team zeichnet sich trotz kollegialer Verbundenheit durch eine professionelle Distanz aus. Wir tragen Beobachtungen im Erzieher-Team zusammen und reflektieren diese umgehend.

Bei Verdachtsfällen werden sofort die erste und dritte Vereinsvorsitzenden informiert. In diesem Zuge tritt eine Verfahrenskette in Gang. Das folgende Fließdiagramm Schnelle Hilfe - Vorgehen nach § 8a SGB VIII verdeutlicht diese Kette als eine lückenlose Bearbeitung des Falles bis zur Aufklärung der Verdachtsmomente.

 

„Schnelle Hilfe bei Kindeswohlgefährdung – Vorgehen nach § 8a SGB VIII“

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

 

 

 

Beschreibung und Umgang von Verdachtsfällen bei internem Machtmissbrauch

Hier gilt es besonders die Gefahren innerhalb des Kinderladens auf Ausflügen und der Kinderladenreise zu erkennen und zu beurteilen.

Es kann zu Kindeswohlgefährdungen durch Mitarbeiter und Praktikanten, aber auch durch die betreuten Kinder selbst kommen.

Grenzverletzungen oder -überschreitungen beschreiben in der Regel ein einmaliges oder gelegentliches unangemessenes Verhalten gegenüber Kindern. Dazu zählen z.B.:

  • Zwang zum Aufessen oder zum Schlafen
  • verbale Androhungen von Strafmaßnahmen
  • Kind vor die Tür stellen
  • Bloßstellen vor der Gruppe, herabwürdigende Äußerungen
  • mangelnde Versorgung mit Getränken und mangelnde Aufsicht

Im Gegensatz zu Grenzverletzungen passieren “Übergriffe“ nicht zufällig oder aus Versehen. Sie sind mehr ein Ausdruck eines unzureichenden Respekts gegenüber den Kindern, grundlegender fachlicher Mangel und/oder Teil einer gezielten Desensibilisierung im Rahmen der Vorbereitung eines Missbrauchs oder Machtmissbrauchs. Übergriffige Verhaltensweisen überschreiten die innere Abwehr und können sowohl die Körperlichkeit und Sexualität verletzen, als auch Schamgrenzen. Auch psychische Übergriffe, wie massives unter Druck setzen, Diffamierungen, Nichtbeachtung usw. sind Kindeswohl gefährdend. Auf der nächsten Seite finden Sie ein übersichtliches Handlungsschema bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung durch sexuellen Missbrauch von seitens eines/r Mitarbeiters/In in Kindertageseinrichtungen.

Sollte ein Straftatbestand erfüllt sein, wird mit Konsequenzen nicht erst bis zum Abschluss eines Strafverfahrens abgewartet. Dazu können die sofortige Freistellung vom Dienst, Informationen an die Eltern und Kita-Aufsicht und das vertiefte Prüfen durch Hinzuziehen einer externen "insofern erfahrenen Fachkraft" (ieFK) gehören. Die anschließenden Schritte können je nach Fall folgende Maßnahmen beinhalten: Team Gespräche, Supervision, Einzelcoaching, Elterninformationen zum Umgang mit dem Fall, Gruppen- und Elterngespräche zur Aufarbeitung, Überprüfung des Schutzkonzeptes und des pädagogischen Konzeptes.

 

Übergriffe innerhalb der Kindergruppe

Es kann immer Kinder geben, die stark dominieren und somit vielleicht Grenzen verletzten. (Sexuell-)übergriffiges Verhalten kann der Versuch sein, seine eigenen Gefühlen wie Ohnmacht und Hilflosigkeit zu kompensieren. Bei sehr jungen Kindern kann es auch fehlende Impulskontrolle sein.

Hier gilt grundsätzlich natürlich, auch sexuell übergriffige Kinder brauchen unsere Hilfe.

Kommt es zu einem solchen Fall gehen wir Pädagogen sensibel damit um. Wir besprechen uns im Team, mit den Eltern und den Kindern. Dies sollte niemals wertend oder strafend sein, es ist sensible zu behandeln. Im Grunde ist es in solch einer Situation am wichtigsten, allen Kindern erneut die Grenzen und Regeln im Miteinander zu erklären. STOPP-Regel. Ziel ist es übergriffiges Verhalten zu beenden und die dahinterliegenden Ursachen zu bearbeiten. Gegebenenfalls leiten wir Informationen über spezialisierte Beratungs- und Behandlungsangebote an die Erziehungsberechtigten weiter.

 

„Handlungsschema bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung durch Fachkräfte / Mitarbeiter_Innen in der Einrichtung“

 

 

Beschwerdemanagement

Unsere pädagogischen Fachkräfte bieten den ihnen anvertrauten Kindern ein sicheres und geborgenes Umfeld. Dies verfolgen wir durch: kontinuierliche Weiterbildungen, die Schulung unserer Wahrnehmungen möglicher Gefährdungen, unsere transparente Arbeitsweise im Team und unsere kurzen Informationsketten. Der achtsame Umgang im Kinderladen, die offenen Türen und unsere kollegialen Absprachen, geben Tätern wenig Möglichkeiten Grenzen zu überschreiten. Die Sensibilisierung aller Kinderladen-Mitarbeiter bildet die Grundlage für angemessene Interventionen.

Wir sind uns bewusst, dass es nicht jedem leichtfällt, eine Beschwerde als Chance zu betrachten. Oft werden Äußerungen der Unzufriedenheit oder Kritik, z.B. an Verhaltensweisen oder Entscheidungen, als persönlicher Angriff oder Kränkung erlebt. Eine Beschwerde vorbringen zu können, die gehört wird, die Veränderungen bewirken kann, ohne Angst vor Sanktionen, ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Kindern. Der Kinderladen steht für eine beschwerdefreundliche Einrichtungskultur, die durch Wertschätzung, einem positiven Bild vom Kind und Fehlerfreundlichkeit geprägt ist. Nur wer sich beschweren darf, ist wirklich an der Gestaltung beteiligt.

 

Partizipation

Wir streben in unserem Alltag ein hohes Maß an altersgerechter Partizipation der Kinder und Eltern an. Die Ermutigung aller, ihre Meinung frei äußern zu können, Zuspruch zu erfahren, wahrgenommen und gehört zu werden. Alle Beteiligten sollen sich ernst genommen fühlen und angstfrei ihre Beschwerde vortragen können.

Kinder werden über ihr Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und über Hilfsangebote in Notlagen informiert und erhalten regelmäßig Präventionsangebote, z. B. durch die STOPP-Regel.

Werden Beobachtungen oder Beschwerden von außen, den Eltern oder Mitarbeitern vorgetragen, steht grundsätzlich der Schutz des Kindes und der betroffenen Mitarbeiter im Mittelpunkt. Der Vereinsvorstand bearbeitet und prüft zusammen mit der Kinderschutzkraft des Vereins, bewertet und schätzt den Vorfall anhand der bekannt gewordenen Tatsachen ein und berät über das weitere Vorgehen, Lösungsansätze und ein Feedback an den/die Beschwerdeführer.

 

Rassismus und Ausgrenzung

Es ist nicht weit hergeholt und begegnet uns in unserer Arbeit leider häufiger, als wir annehmen, Rassismus und Ausgrenzung. Entsprechend unserer sozialräumlichen Umgebung legen wir großen Wert auf eine ausgewogene Mischung an Familien und Kindern verschiedener ethnischer und sozialer Herkunft. Was für manche Kinder selbstverständlich ist, ist für andere Kinder ein Luxus den sie derzeit in ihrer Lebensrealität nicht erfahren. Kinder sind ihrem Wesen nach offen und empathisch und trotzdem kann es zu „Befremdlichkeit“ führen, die ausgrenzt. So hat vielleicht nicht jedes Kind ein eigenes Zimmer, eine Auswahl an Spielzeug, immer schöne Anziehsachen oder gar eine kindgerechte Freizeitgestaltung. Es ist an uns, besonders hier, den Schutz des Kindes im Blick zu haben und auch die Rolle des Kindes in der Gruppe zu beobachten, um als Pädagogen eine Inklusion vorzuleben, die auch diese Kinder abholt und begleitet. Immer auch unter der Berücksichtigung, dass wir als Gemeinschaft diesen Kindern viel geben können. Manchmal braucht es Anstöße zum Verabreden oder ein An-die-Hand-nehmen, der Mehrwert der entsteht ist enorm und immer ein Schritt in eine Richtung die für manche Kinder selbstverständlich und für andere existenziell ist.

Ausgrenzungen aufgrund von Merkmalen, wie Herkunft, Religion oder sozialen Faktoren dulden wir in keinem Fall. Wir sind sensibel dafür und thematisieren es mit den Kindern und Eltern umgehend. Natürlich setzten wir in erster Linie auf Prävention und arbeiten konkret in eine offene, tolerante, wertschätzende und neugierige Richtung mit den Kindern, um Dynamiken dieser Art auszuschließen. Stigmatisierungen sind Kindeswohl verletzend.

Sehen wir Anzeichen von Fremdenfeindlichkeit seitens der Eltern gegenüber anderen, thematisieren wir dieses umgehend und positionieren uns. Das päd. Konzept und das Schutzkonzept, wird allen Eltern vor Abschluss des Betreuungsvertrages bereitgestellt. Mit der Unterzeichnung des Vertrages stimmen sie beidem zu, haben die Gelegenheit Fragen zu stellen und mit uns in den Dialog zu gehen.

 

Kindliche Sexualität

Kinder sind sexuelle Wesen, sie sind Entdecker ihrer Entwicklung und Forscher ihres Körpers. Es kann vorkommen, dass diese Neugierde im Spiel gelebt wird, dass untersucht und angefasst wird.
Für Mitarbeiter und Eltern kann dies befremdlich und unangemessen wirken, aus dem oft einfachen Grund, dass wir als Erwachsene andere sexuelle Assoziationen haben. Für uns gilt daher:

  • kindliche Sexualität ist natürlich und darf sein
  • Kinder dürfen sich gegenseitig anfassen und erforschen
  • Kinder dürfen dafür Rückzugsmöglichkeiten nutzen
  • Pädagogen sind aufmerksam und sensibel und können Neugierde und „Übergriff“ unterscheiden
  • Sexualität ist nie ein Tabuthema
  • Pädagogen stellen Bücher und Material zum Thema bereit
  • Pädagogen sprechen mit den Kindern über ihren Körper und über eigene Grenzen und Grenzverletzungen

Ganz wichtig ist hier, den Kindern in diesem Kontext sensibel zu erklären, daß anfassen von beiden Seiten erwünscht sein muss. Das Einführen von Gegenständen in Körperteile niemals Inhalt dieses Spiels ist und daß immer die STOPP-Regel gilt. Im Falle eines „Übergriffes“ werden die Eltern der involvierten Kinder in den Dialog geholt.

Um diesem Thema kompetent zu begegnen, gibt es im Kinderladen eine Pädagogin mit einer Fortbildung zum Thema, sowie regelmäßige Elternabende durch Externe (Strohalm e.V.).

 

Quellen:

 

Dachverband Berliner Kinder und Schülerläden (DaKS) e.V

http://www.daks-berlin.de/downloads/leitfaden_kinderschutz_kindeswohlgefaehrdung.pdf

basierend auf der Publikation der Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) e.V (2015)

http://bage.de/publikationen/bage-kinderschutzleitfaden/

 

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V (2016)

Arbeitshilfe Kinder und Jugendschutz in Einrichtungen. Gefährdung des Kinderwohls innerhalb von

Institutionen Berlin

http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/kinder-und-jugendschtz-in-einrichtungen-2016_web.pdf

 

Kinderschutz Zentrum Berlin e.V (2009)

Kindeswohlgefährdung Erkennen und Helfen Berlin

 

 

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